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Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Zustandekommen des Vertrags
    1. Nach deutschem Recht ist Ihre Anmeldung mit dem Absenden ein verbindliches Angebot an uns. Der rechtsgültige Vertrag kommt mit unserer Bestätigung Ihrer Anmeldung zustande.
    2. Sollten wir einzelne Bedingungen Ihrer Anmeldung in unserer Bestätigung abändern, stellt die Bestätigung wiederum ein Angebot an Sie dar. Der Vertrag kommt dann erst mit Ihrer Annahme der geänderten Bedingungen zustande.
    3. Sie können sich selbst und andere anmelden. Sie übernehmen als Anmeldender alle Verpflichtungen aus der Anmeldung für alle von Ihnen angemeldeten Teilnehmer oder Pferde.

  2. Bezahlung

    Bei Anmeldung sind 50% der Kursgebühr als Überweisung zu entrichten. Die restliche Gebühr wird am 1. Kurstag fällig.


  3. Absage und Ersatzpersonen
    1. Nehmen Sie die von uns angebotenen Kursleistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch, bleibt die volle Kursgebühr zur Zahlung fällig. Bei einem Rücktritt, nach Eingang Ihrer Anmeldung, fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00 an. Bei einer Absage 15 Tage vor Kursbeginn bleibt die volle Kursgebühr zu entrichten. Bei Coachings finden individuelle Vereinbarungen statt. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in jedem Reisebüro erhältlich.
    2. Bis zum Kursbeginn können Sie sich durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Kurserfordernissen entspricht. Falls möglich, besorgt auch das Reit- und Seminarzentrum J. Fiegler Ersatzteilnehmer. Nach Absprache schreiben wir auch in Ausnahmefällen Ihre Kursgebühr gut, wenn Sie innerhalb des gleichen Jahres den Kurs einlösen.
    3. Muss ein Kurs aus Gründen höherer Gewalt vom Reit- und Seminarzentrum J. Fiegler abgesagt werden, besteht Anspruch bereits schon gezahlter Gebühren. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

  4. Haftung

    Die Lehrgangsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter und Lehrgangsleiter schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern Sie nicht auf vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung beruhen. Für Pferde, die zum Kurs oder zur Ausbildung mitgebracht werden, benötigt die Gutsverwaltung ein aktuelles, tierärztliches Gesundheitszeugnis. Die mitgebrachten Pferde müssen haftpflichtversichert sein.


  5. Gerichtsstand

    Als Gerichtstand für beide Teile gilt als vereinbart: München



Design: Klaus Teufel
klteufel@yahoo.com