Bei Anmeldung sind 50% der Kursgebühr als Überweisung zu entrichten. Die restliche Gebühr wird am 1. Kurstag fällig.
Die Lehrgangsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter und Lehrgangsleiter schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern Sie nicht auf vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung beruhen. Für Pferde, die zum Kurs oder zur Ausbildung mitgebracht werden, benötigt die Gutsverwaltung ein aktuelles, tierärztliches Gesundheitszeugnis. Die mitgebrachten Pferde müssen haftpflichtversichert sein.
Als Gerichtstand für beide Teile gilt als vereinbart: München